
Energieberater begleiten oft Bauherrn, die das Vergaberecht beachten müssen. Das Seminar vermittelt praxisnah, wann Ihre Auftraggeber vergabepflichtig sind, welche Spielräume das Vergaberecht für ambitionierte Energieeffizienz-Anforderungen)lässt und worauf bei geförderten Projekten zu achten ist.
Themenblock 1: Wer muss das Vergaberecht beachten?
Öffentliche Auftraggeber, Zuwendungsempfänger und die Rolle des Energieberaters: als Berater von Förderempfängern, als Planer im öffentlichen Auftrag, als Mitgestalter der Leistungsbeschreibung.
Themenblock 2: Spielräume in der Leistungsbeschreibung
Leistungsbestimmungsrecht und seine Grenzen; Gebot der Produktneutralität (Grundsatz und praxisrelevante Ausnahmen); ambitionierte Energieeffizienz-Anforderungen (EPBD, GEG, GWP) als sachlich gerechtfertigte Qualitätsvorgaben; Dokumentation im Vergabevermerk.
Themenblock 3: Eignungs- und Zuschlagskriterien, Verfahrensarten
Referenzanforderungen im EPBD-Kontext; Energieeffizienz als Zuschlagskriterium; Verfahrensarten im Überblick; Wertgrenzen für vereinfachten Vergabeverfahrenund ANBest-P: was Fördermittelempfänger wissen müssen.
Themenblock 4: Q&A und Praxisfälle
Raum für Fragen aus der Beratungspraxis der Teilnehmer.
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Quirin Klein ist Fachanwalt für Vergaberecht und Partner in der Kanzlei Stolz Goldbrunner Klein Rechtsanwälte PartG mbB in München. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der vergaberechtlichen Begleitung von Bauprojekten, mit besonderem Fokus auf Technische Gebäudeausrüstung und Gebäudeautomation. Er berät sowohl öffentliche Auftraggeber als auch private Bieter und ist regelmäßig als Referent für Kommunen, Verbände und Unternehmen tätig.
Energieberaterinnen und Energieberater, die Bauherrn begleiten, die das Vergaberecht anwenden müssen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich
Teilnahmezertifikat
Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt.
Online über die BBB-Plattform / Präsenz: nein
Beantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung:
Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.